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Erschienen am: 23.11.2012

Fluglärmschutzverordnung Memmingen

In einer Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den Verkehrsflughafen Memmingen wurden 2 Schutzzonen festgesetzt (siehe GVBl Nr. 21/2012 ab der Seite 535, veröffentlicht am 15.11.2012).

In der Tag-Schutzzone 1 (innerer Bereich) sind als Grenzwert bis zu 65 dB(A) zugelassen und in einer weiteren Tag-Schutzzone 2 sind dies nur 60 dB(A) (siehe auch unten angeführte Erläuterung). Am Vermessungsamt Memmingen liegen die entsprechenden Karten zu jedermanns Einsicht auf.

In der Vergangenheit war die Einrichtung eines Verkehrsflughafens auf dem ehemaligen Militärflughafen Memmingerberg bei der Bevölkerung - vor allem im näheren Umfeld des Flughafens - nicht unumstritten. Der Grund hierfür war in erster Linie die hohe Lärmbelastung der früheren militärischen Nutzung. Inzwischen hat sich der "Airport Allgäu" zu einer interessanten Alternative gegenüber den umliegenden größeren Flughäfen entwickelt. Nähere Informationen zu diesem Flughafen erhalten Sie unter www.allgaeu-airport.de.

Erläuterung:
Mit dB(A) wird die Messgröße des Schalldruckpegels zur Bestimmung von Geräuschpegeln angegeben. Die dB-Skala ist logarithmisch aufgebaut, d.h. eine Verdoppelung der Lärmquellen führt zu einer Erhöhung um 3 dB. Das menschliche Ohr empfindet eine Erhöhung um 6 dB als Verdoppelung der Lautstärke, wenn sich der Schalldruck vervierfacht hat. Der Zusatz (A) gibt an, dass die unterschiedlichen Tonfrequenzen je nach dem menschlichen Empfinden unterschiedlich bewertet werden, d.h. die mittleren Frequenzen werden stärker berücksichtigt. Ein gesundes Ohr kann bereits einen Schalldruck von 0 dB (A) wahrnehmen (Hörschwelle), bei Werten über 120 dB (A) wird die Geräuschbelastung unerträglich laut (Schmerzgrenze). Eine Langzeiteinwirkung von über 85 dB(A) führt zu Gehörschäden.

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